Zeitweises Aussetzen von Satzungszwecken

Ein Verein, der gemäß seiner Satzung mehrere Zwecke verwirklicht, muss nicht in jedem Jahr alle diese verschiedenen Satzungszwecke (gleichrangig) verwirklichen. Es ist sogar unproblematisch, wenn der Verein einen oder mehrere Satzungszwecke auch über einen längeren Zeitraum hinweg nicht fördert.

Das gilt ebenso für Fördervereine für deren Mittelbeschaffung für andere Organisationen. Hat ein Förderverein laut Satzung mehrere Förderzwecke oder geförderte Organisationen als begünstigte Empfänger, muss er daher nicht jedes Jahr an alle begünstigte Organisationen Mittel weitergeben. Es ist nicht schädlich, wenn manche geförderte Organisationen sogar über einen längeren Zeitraum keine Mittel von diesem Förderverein erhalten.

Unmittelbare Folgen für die Gemeinnützigkeit entstehen durch dieses zeitweise Nichtverfolgen einzelner Zwecke grundsätzlich nicht.

Eine Satzungsänderung ist erst dann erforderlich, wenn der (Förder-)Verein einen Satzungszweck bzw. eine Förderung einer bestimmten Organisation auf Dauer endgültig aufgibt.

OFD Frankfurt/M. (03.03.2021, S 0177 A – 6 – St 53)