Das Registergericht kann die Anmeldung eines gemeinnützigen Vereins ablehnen, wenn der Verein keinen Freistellungsbescheid oder zumindest eine vorläufige Bescheinigung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes bei der Anmeldung vorlegt.(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2025, Az. 19 W 76/25) Gemäß § 57 Abs.1 BGB gehört es zu den Mindestanforderungen an die Vereinssatzung, dass der Vereinszweck angegeben ist. Zum […]
Ein gemeinnütziger Verein kann durchaus auch mehr als nur einen Vereinszweck i.S.d. Abgabenordnung haben. Grundsätzlich müssen nicht alle dieser Vereinszwecke stets und immer verfolgt werden; es genügt durchaus, wenn nur einer dieser in einem Jahr verfolgt wird. (OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 03.03.2021, Az. S 0177A-6-St53). Dies bedeutet, dass ein Vereinszweck auch eine gewisse Zeit lang […]
Gemäß § 47 erster Teilsatz BGB muss bei Auflösung eines Vereins eine Liquidation durchgeführt werden.Nach § 51 BGB darf ein Vereinsvermögen nicht vor Ablauf eines Sperrjahres nach Bekanntgabe der Vereinsauflösung an den/die Anfallberechtigten übertragen werden.Dieses Sperr-oder Liquidationsjahr entfällt, wenn der Verein über kein Vermögen verfügt, dass übertragen werden kann. In diesem Fall kann auch die Liquidation entfallen. […]
Wolfgang Keuper
Zugang zur Vereinstätigkeit und zum Vereinsrecht habe ich ab 2005 bekommen, als meine jüngere Tochter in den Waldkindergarten eines freien Trägervereins kam.
In den Folgejahren sind durch Mund-zu-Mund-Propaganda, durch Empfehlungen weitere Vereine in der Region dazu gekommen.
Mein Spektrum reicht nun von Lohnabrechnung über Finanzbuchhaltung, Verwaltungstätigkeiten bis hin zur Geschäftsführertätigkeit nach § 30 BGB – je nachdem, was ein Verein bei mir abruft, wo er Bedarf an Unterstützung benötigt.
Neben diesen operativen Tätigkeiten sind in den letzten Jahren vermehrt Beratungsleistungen in Sachen Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht dazu gekommen.
Hierzu zählen insbesondere:
Dabei spielt es heute im Zeitalter der Digitalisierung keine Rolle mehr, wo sich örtlich gesehen ein hilfesuchender Verein, ein hilfesuchender Vereinsvorstand befindet – online kann ich Ihnen stets zur Seite stehen. Aufgrund meiner Homepage erreichen Sie mich auch im aller letzten Winkel Deutschlands!
Meine operative Tätigkeit beschränkt sich nicht allein auf sog. „Elternvereine“ im Bereich Kita, Kindergärten und Schulfördervereine – aber gerade diese haben aufgrund ihrer Kleinheit und einer nur temporär kurzen Verweildauer von Mitgliedern und Vorständen im Verein einen großen Bedarf an Knowhow, Unterstützung und Aufgabenübernahme. Dazu kommt, dass von außen durch fördernde Kommunen, durch die Finanzverwaltung, durch die Amtsgerichte etc. ein hoher Erwartungsdruck auf die Vereinsvorstände einwirkt. Ehrenamtliche, die nicht mit dieser Materie vertraut sind, brauchen erwartungsgemäß viel kostbare Zeit, bis sie sich mit allen Tücken und Fallstricken auskennen.
Damit ich auch von Anfang an hautnah durchmache, was es heißt, einen Verein zu gründen und Leistungen anzubieten, habe ich im Frühjahr 2021 einen Trägerverein für einen Naturkindergarten gegründet gehabt; keine sechs Monate später ging der Naturkindergarten mit zwanzig Kinder an den Start.
Wissen soll weitergegeben werden, damit möglichst viele davon partizipieren können.
Auf meiner Homepage finden Sie auch unter „Aktuelles“ aktuelle Entscheidungen und Wissenswertes zu Fragen des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht.
Unter „Gewusst wie…..“ stelle ich Ihnen grundsätzliche Themen kurz vor, die Sie in Ihrem Vereinsalltag interessieren könnten.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, mailen oder rufen Sie mich an – ob es kurzfristige Einzelthemen oder Übernahme von längerfristigen Tätigkeitsfeldern sind, zu denen Sie Unterstützung benötigen – ich helfe Ihnen gerne!
Wolfgang Keuper
Vereinsverwaltungen
Kraußstraße 2/4 - 72793 Pfullingen
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