Ein Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung eines gemeinnützigen Vereins kann zum rückwirkenden Entzug der Gemeinnützigkeit führen. Die satzungsmäßige Vermögensbindung ist in § 61 AO formuliert und gilt auch über das Bestehen des Vereins hinaus. Es wird von der Finanzverwaltung eine tatsächliche künftige Vermögensbindung für steuerbegünstigte Zwecke verlangt. Das Vermögen muss also nach Auflösung des Vereins […]
In den allermeisten Vereinen wird der Vorstand, insbesondere der vertretungsberechtigte Vorstand nach § 26 BGB, direkt und unmittelbar von der Mitgliederversammlung gewählt. Im Zuge der Wahl zu einem Teamvorstand ist es aber durchaus zulässig, dass die Mitgliederversammlung nur mittelbar den Gesamtvorstand wählt. Dieser bestimmt dann intern aus seinen Reihen den vertretungsberechtigten Vorstand nach § 26 […]
Wollen einzelne Mitglieder einen Beschluss der Mitgliederversammlung kippen, geht das nicht durch Anzeige gegen von dem Beschluss betroffene Vorstandsmitglieder, sondern nur durch eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegenüber dem Verein. „Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung eines Vereins kann nur gegenüber dem Verein selbst begehrt werden.“ Im Klartext bedeutet das: Wenn einem Mitglied ein Beschluss, eine […]
Wolfgang Keuper
Aus einem Elterndienst im Waldkindergarten meiner Tochter heraus geboren, war ich von heute auf morgen für die Lohnabrechnung für an die zwanzig Erzieherinnen und Erzieher zuständig – und das, ohne dass ich je mit dieser Materie zu tun hatte. Alle Betroffene aus der damaligen Zeit (2005-2008) reden auch heute noch mit mir, von daher hatte es wohl gepasst….
Tenor meiner Tätigkeit: es gibt nichts, was du nicht hinbekommst, wenn es für dich neu ist, dann schaff´ dich hinein – so bin ich immer weiter gekommen. Dazu etliche Aus- und Fortbildungen. Mittlerweile bin ich gepr. Finanzbuchhalter und Entgeltabrechner. Auch heute noch ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen Pflichtprogramm bei mir.
Und dies zu allen Themen in den Bereichen Löhne und Gehälter, Finanzen und Steuern sowie im Gemeinnützigkeitsrecht.
Nach dem ehrenamtlichen Elterndienst 2008 wurde ich gefragt, ob ich nicht weiterhin die Gehaltsabrechnung auf Honorarbasis fortsetzen möchte. So ist aus dem Ehrenamt ein Business geworden. In den Folgejahren sind durch Mund-zu-Mund-Propaganda, durch Empfehlungen weitere Vereine dazu gekommen. Mein Spektrum reicht nun von Lohnabrechnung über Finanzbuchhaltung, Verwaltungstätigkeiten bis hin zur Geschäftsführertätigkeit nach § 30 BGB – je nachdem, was ein Verein bei mir abruft, wo er Bedarf an Unterstützung benötigt. Dabei spielt es heute im Zeitalter der Digitalisierung keine Rolle mehr, wo sich örtlich gesehen ein hilfesuchender Verein befindet – online kann ich Ihnen stets zur Seite stehen. Aufgrund meiner Homepage reicht mein geografisches Tätigkeitsfeld von Köln bis München.
Meine Tätigkeit beschränkt sich nicht allein auf sog. „Elternvereine“ im Bereich Kita, Kindergärten und Schulfördervereine – aber gerade diese haben aufgrund ihrer Kleinheit und einer nur temporär kurzen Verweildauer von Mitgliedern und Vorständen im Verein einen großen Bedarf an Knowhow, Unterstützung und Aufgabenübernahme. Dazu kommt, dass Sozialversicherungsträger, die Finanzverwaltung aber auch die Angestellten des jeweiligen Vereins ein starkes Interesse an vollständiger Richtigkeit der Abrechnungen haben. Ehrenamtliche, die nicht mit dieser Materie vertraut sind, brauchen erwartungsgemäß viel kostbare Zeit, bis sie sich mit allen Tücken und Fallstricken auskennen. Dazu kommt, dass aufgrund der kurzen Verweildauer von Eltern in den Vereinen eine Konstanz nicht gegeben ist – auch dies spricht dafür Aufgaben an meine Person zu übertragen.
Damit ich auch von Anfang an hautnah durchmache, was es heißt, einen Verein zu gründen und Leistungen anzubieten, habe ich im Frühjahr 2022 einen Trägerverein für einen Naturkindergarten in Pfullingen initiert; keine sechs Monate später tobten zwanzig Kinder auf dem Standortgelände herum……
Neu hinzugekommen sind nun auch Vorträge in den genannten Leistungsbereichen. Wissen soll weitergegeben werden, damit möglichst viele davon partizipieren können.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, mailen oder rufen Sie mich an – ob es kurzfristige Einzelthemen oder Übernahme von längerfristigen Tätigkeitsfeldern sind, zu denen Sie Unterstützung benötigen – ich helfe Ihnen gerne!
Wolfgang Keuper
Vereinsverwaltungen
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