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Aktuelles

20. November 2023

Informationsrechte von Mitgliedern

Auskunftspflichten des Vorstandes sind gesetzlich durch keine vereinsspezifischen Vorschriften geregelt. Es gelten nach § 27 BGB die allgemeinen Vorschriften für den Auftrag (§§ 664 bis 670 BGB). Grundsätzlich haben die Mitglieder eine umfassende Auskunftspflicht gegenüber dem Vorstand nur an der Mitgliederversammlung. Das betrifft alle Geschäftsführungsangelegenheiten des Vorstands, wozu insbesondere die Vermögensverwaltung (Buchführung) gehört. Auskünfte zu […]

19. Oktober 2023

Herausgabe Protokoll zur Mitgliederversammlung

Einen grundsätzlichen Anspruch auf Herausgabe des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung haben einzelne Mitglieder nicht. Es sei denn, das Mitglied kann ein „berechtigtes Interesse“ geltend machen. Dann kann es diesen Anspruch auch einklagen. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn das Mitglied persönlich betroffen ist oder wenn es eine Erklärung zu Protokoll gegeben haben und kontrollieren […]

13. September 2023

Beschlussfähigkeitsklauseln

Viele Satzungen enthalten Klauseln, nach denen eine Mitgliederversammlung nur beschlussfähig ist, wenn ein bestimmter Prozentsatz (oder eine absolute Zahl von Mitgliedern) anwesend ist. Eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung gibt es aber nicht! Deswegen ist grundsätzlich jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. In vielen Satzungen wird aber […]

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Wolfgang Keuper

Aus einem Elterndienst im Waldkindergarten meiner Tochter heraus geboren, war ich von heute auf morgen für die Lohnabrechnung für an die zwanzig Erzieherinnen und Erzieher zuständig – und das, ohne dass ich je mit dieser Materie zu tun hatte. Alle Betroffene aus der damaligen Zeit (2005-2008) reden auch heute noch mit mir, von daher hatte es wohl gepasst….

Tenor meiner Tätigkeit: es gibt nichts, was du nicht hinbekommst, wenn es für dich neu ist, dann schaff´ dich hinein – so bin ich immer weiter gekommen. Dazu etliche Aus- und Fortbildungen. Mittlerweile bin ich gepr. Finanzbuchhalter und Entgeltabrechner.  Auch heute noch ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen  Pflichtprogramm bei mir.

Und dies zu allen Themen in den Bereichen Löhne und Gehälter, Finanzen und Steuern sowie im Gemeinnützigkeitsrecht.                 

Nach dem ehrenamtlichen Elterndienst 2008 wurde ich gefragt, ob ich nicht weiterhin die Gehaltsabrechnung auf Honorarbasis fortsetzen möchte. So ist aus dem Ehrenamt ein Business geworden. In den Folgejahren sind durch Mund-zu-Mund-Propaganda, durch Empfehlungen weitere Vereine dazu gekommen. Mein Spektrum reicht nun von Lohnabrechnung über Finanzbuchhaltung, Verwaltungstätigkeiten bis hin zur Geschäftsführertätigkeit nach § 30 BGB – je nachdem, was ein Verein bei mir abruft, wo er Bedarf an Unterstützung benötigt. Dabei spielt es heute im Zeitalter der Digitalisierung keine Rolle mehr, wo sich örtlich gesehen ein hilfesuchender Verein befindet – online kann ich Ihnen stets zur Seite stehen. Aufgrund meiner Homepage reicht mein geografisches Tätigkeitsfeld von Köln bis München.

Meine Tätigkeit beschränkt sich nicht allein auf sog. „Elternvereine“ im Bereich Kita, Kindergärten und Schulfördervereine – aber gerade diese haben aufgrund ihrer Kleinheit und einer nur temporär kurzen Verweildauer von Mitgliedern und Vorständen im Verein einen großen Bedarf an Knowhow, Unterstützung und Aufgabenübernahme. Dazu kommt, dass Sozialversicherungsträger, die Finanzverwaltung aber auch die Angestellten des jeweiligen Vereins ein starkes Interesse  an vollständiger Richtigkeit der Abrechnungen haben. Ehrenamtliche, die nicht mit dieser Materie vertraut sind, brauchen erwartungsgemäß viel kostbare Zeit, bis sie sich mit allen Tücken und Fallstricken auskennen. Dazu kommt, dass aufgrund der kurzen Verweildauer von Eltern in den Vereinen eine Konstanz nicht gegeben ist – auch dies spricht dafür Aufgaben an meine Person zu übertragen.

Damit ich auch von Anfang an hautnah durchmache, was es heißt, einen Verein zu gründen und Leistungen anzubieten, habe ich im Frühjahr 2022 einen Trägerverein für einen Naturkindergarten in Pfullingen initiert; keine sechs Monate später tobten zwanzig Kinder auf dem Standortgelände herum……

Neu hinzugekommen sind nun auch Vorträge in den genannten Leistungsbereichen. Wissen soll weitergegeben werden, damit möglichst viele davon partizipieren können.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, mailen oder rufen Sie mich an – ob es kurzfristige Einzelthemen oder Übernahme von längerfristigen Tätigkeitsfeldern sind, zu denen Sie Unterstützung benötigen – ich helfe Ihnen gerne!

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Ich freue mich auf Sie!

Wolfgang Keuper
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Kraußstraße 2/4 - 72793 Pfullingen
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