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6. November 2024

Keine Abschaffung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 27.09.2024 die geplante Abschaffung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung abgelehnt. Dies hatte der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetz vorgesehen gehabt. Begründung:Mit der Streichung der gesetzlichen Regelungen zur zeitnahen Mittelverwendung würde sich an dem gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundsatz der Mittelverwendung nichts ändern. Stattdessen entstünden Rechtsunsicherheiten, weil das Finanzamt dann jeweils im Einzelfall prüfen […]

16. September 2024

Vermögensanfall gemeinnütziger Vereine

Die Satzung gemeinnütziger Vereine muss in Bezug auf den Vermögensanfall entweder eine ganz bestimmte Empfängerorganisationen benennen oder einen ganz konkreten Zweck für den Vermögensanfall benennen. Wird in der Satzung bei der Pflichtregelung zum Vermögensanfall die Variante gewählt, die keine bestimmte Empfängerorganisation nennt, muss ein konkreter Zweck angegeben werden. Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen bestätigt damit die […]

10. Juni 2024

Wann wird die tatsächliche Geschäftsführung überprüft?

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen wird gesondert festgestellt. Die tatsächliche Geschäftsführung eines gemeinnützigen Vereins durfte bisher aber erst im späteren Veranlagungsverfahren – und nicht schon im Rahmen des Feststellungsverfahrens – überprüft werden (so eine rechtskräftige Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Daher konnten nachträgliche Verstöße in der Vergangenheit auch erst im Veranlagungsverfahren berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber hat […]

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Wolfgang Keuper

Zugang zur Vereinstätigkeit und zum Vereinsrecht habe ich ab 2005 bekommen, als meine jüngere Tochter in den Waldkindergarten eines freien Trägervereins kam.

In den Folgejahren sind durch Mund-zu-Mund-Propaganda, durch Empfehlungen weitere Vereine in der Region dazu gekommen.

Mein Spektrum reicht nun von Lohnabrechnung über Finanzbuchhaltung, Verwaltungstätigkeiten bis hin zur Geschäftsführertätigkeit nach § 30 BGB – je nachdem, was ein Verein bei mir abruft, wo er Bedarf an Unterstützung benötigt.

Neben diesen operativen Tätigkeiten sind in den letzten Jahren vermehrt Beratungsleistungen in Sachen Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht dazu gekommen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Vereinsgründung
  • Beantragung Gemeinnützigkeit
  • Satzungsänderungen
  • Vereinszusammenschluss
  • Vereinsauflösung

Dabei spielt es heute im Zeitalter der Digitalisierung keine Rolle mehr, wo sich örtlich gesehen ein hilfesuchender Verein,  ein hilfesuchender Vereinsvorstand befindet – online kann ich Ihnen stets zur Seite stehen. Aufgrund meiner Homepage erreichen Sie mich auch im aller letzten Winkel Deutschlands!

Meine operative Tätigkeit beschränkt sich nicht allein auf sog. „Elternvereine“ im Bereich Kita, Kindergärten und Schulfördervereine – aber gerade diese haben aufgrund ihrer Kleinheit und einer nur temporär kurzen Verweildauer von Mitgliedern und Vorständen im Verein einen großen Bedarf an Knowhow, Unterstützung und Aufgabenübernahme. Dazu kommt, dass von außen durch fördernde Kommunen,  durch die Finanzverwaltung, durch die Amtsgerichte etc. ein hoher Erwartungsdruck auf die Vereinsvorstände einwirkt. Ehrenamtliche, die nicht mit dieser Materie vertraut sind, brauchen erwartungsgemäß viel kostbare Zeit, bis sie sich mit allen Tücken und Fallstricken auskennen.

Damit ich auch von Anfang an hautnah durchmache, was es heißt, einen Verein zu gründen und Leistungen anzubieten, habe ich im Frühjahr 2021 einen Trägerverein für einen Naturkindergarten gegründet gehabt; keine sechs Monate später ging der Naturkindergarten mit zwanzig Kinder an den Start.

Wissen soll weitergegeben werden, damit möglichst viele davon partizipieren können.

Auf meiner Homepage finden Sie auch unter „Aktuelles“ aktuelle Entscheidungen und Wissenswertes zu Fragen des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht.

Unter „Gewusst wie…..“ stelle ich Ihnen grundsätzliche Themen kurz vor, die Sie in Ihrem Vereinsalltag interessieren könnten.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, mailen oder rufen Sie mich an – ob es kurzfristige Einzelthemen oder Übernahme von längerfristigen Tätigkeitsfeldern sind, zu denen Sie Unterstützung benötigen – ich helfe Ihnen gerne!

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Ich freue mich auf Sie!

Wolfgang Keuper
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