Durchführung von Kassenwartsaufgaben

Ein Kassenwart bzw. Schatzmeister im Verein ist generell keine Pflicht.

Er gehört auch nicht zum Vorstand gemäß § 26 BGB.

Trotzdem sollte ein Kassenwart ernannt werden.

Denn oft kommt es sonst zu Problemen mit der Zuständigkeit.

Die Tätigkeit eines Kassenwarts stellt in der Vereinspraxis einer der wichtigsten Funktionsträger dar.

Abhängig von der Vereinsgröße und -struktur umfassen die Aufgaben des Kassenwarts:

  • Führung der Vereinskasse
  • Abwicklung oder Delegation des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Beitragsabrechnung
  • Mahnwesen
  • Einnahmen- und Ausgabenverwaltung
  • Verantwortung für die Buchführung
  • Überprüfung von Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Führen der Inventarliste
  • Berichte über Finanz- und Vermögenslage an Vorstand
  • Aufstellung des Jahresabschlusses
  • Aufstellung des Haushaltsplans
  • Erstellung der Steuererklärung

Die Mitgliederversammlung wählt den Kassenwart. Meistens verlangen Vereine keine Mindestanforderungen. Für das Amt sollten sie jedoch jemand wählen, der zumindest ein finanzielles Basiswissen hat. Am besten ist jemand geeignet, der sich mit Finanzen auskennt.

Allerdings wachsen heutzutage die Anforderungen an eine gesetzlich korrekte Kassenführung incl. aller buchhalterischen Aufgaben, so dass es immer schwieriger wird, eine adäquate Person zu finden, die sich diesen Herausforderungen „nebenbei“ zu stellen vermag.

Aufgrund meiner jahrelangen Tätigkeit im Finanzwesen von Vereinen kann ich Ihnen hierzu Entlastung anbieten. Fragen Sie mich, ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.