Sie haben eine tolle Idee?
Sie brauchen zur Umsetzung Gleichgesinnte?
Gründen Sie doch einen Verein!
WAS benötigen Sie dazu:
- Sieben Personen, die bei Ihrer Idee mitmachen wollen, sofern Sie einen rechtsfähigen, dh einen ins Vereinsregister einzutragenden Verein gründen wollen. Einen nicht rechtsfähigen Verein können Sie schon mit zwei Personen gründen.
- Eine schriftlich formulierte Vereinssatzung (= Verfassung des Vereins), die Sie der Einladung zur Gründungsversammlung mit entsprechender Vorlaufzeit an die Gründungsmitglieder versandt haben.
- Die Gründungsversammlung aller Gründungsmitglieder
- Zur Festlegung des Vereinsnamens
- Zur Beschlussfassung über die endgültige Fassung der Satzung
- Zur Wahl eines vertretungsberechtigten Vorstands
- Zur Beschlussfassung über die Gründung des Vereins
- Eine Teilnehmerliste zur Gründungsversammlung
- Ein Gründungsprotokoll der Gründungsversammlung, welches von mind. sieben anwesenden Personen unterschrieben wird.
Mindestinhalte des Gründungsprotokolls sind dabei:
- Ort und Tag der Gründungsversammlung
- Protokollführer und Versammlungsleiter
- Ergebnisse der gefassten Beschlüsse
- Wahlergebnisse zu den notwendigen Wahlen
- Name und Anschrift der gewählten Vorstandsmitglieder
- Unterschrift Protokollführer und Vorstand
- Somit haben Sie Ihren „Vor-Verein“ gegründet.
Wenn Sie den neu gegründeten Verein eintragen lassen wollen, so folgen weitere Schritte:
- Sie brauchen einen Notar, der die Gründungssatzung und das Protokoll der Gründungsversammlung beglaubigt
- Sie brauchen das Anmeldeformular des für Sie zuständigen Amtsgericht (Vereinsregistergericht)
- Das ausgefüllte Anmeldeformular sowie die Beglaubigungen des Notars senden Sie zur Eintragung an das Vereinsregistergericht
- Sie erhalten dann nach Überprüfung der Unterlagen von dort eine Anmeldebestätigung und eine Registernummer, unter der Ihr Verein im Amtsgericht eingetragen ist.
Somit ist der Verein rechtskräftig eingetragen und abschließend gegründet.
Wenn Ihr Verein grundsätzlich gemeinnützige Zwecke im Sinn der Abgabenordnung verwirklichen soll, so kann sich die Überprüfung auf die Gemeinnützigkeit durch die Finanzverwaltung lohnen.
Gemeinnützige Vereine genießen ein generell ein hohes Ansehen in der Bevölkerung, so dass es sich lohnen kann, als gemeinnützig eingestuft zu werden, auch wenn der Verwaltungsaufwand größer ist, als bei nicht gemeinnützigen Einrichtungen.
Ich kann Ihnen in diesem Punkt Entlastung anbieten.
Fragen Sie mich, ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.