Durchführung von Lohnabrechnungen

Eine lfd. Lohnabrechnung ist verpflichtend für Ihren Verein, wenn Ihr Verein Arbeitgeber ist.

Wann sind Sie Arbeitgeber?

Ihr Verein hat einen Zweckbetrieb oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? Oder die Vereinsverwaltung ist ehrenamtlich nicht mehr zu leisten? 

Ihr Verein beschäftigt daher in diesen Bereichen Arbeitnehmer/innen? 

Dann ist Ihr Verein Arbeitgeber.

Dann brauchen Sie eine Gehalts- oder Lohnabrechnung für eben diese Arbeitnehmer/innen.

Jeder Arbeiter, jeder Angestellter, welche für Sie gegen Entgelt tätig sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Lohnabrechnung.

Deshalb gehört das monatliche Erstellen einer Lohnabrechnung zu den Pflichten eines jeden Arbeitgebers.

Steuerrechtlich werden Einkünfte aller Art, die von einem Arbeitnehmer innerhalb eines Beschäftigtenverhältnisses erzielt werden, als „Arbeitslohn“ bezeichnet. 

Dagegen spricht das Sozialversicherungsrecht vom „Arbeitsentgelt“. Diese beiden Begriffe umschreiben im Grunde jedoch das Gleiche, nämlich die Bruttobezüge eines Arbeitnehmers. Wichtig ist es jedoch, dass die Verpflichtung bzw. Befreiung von Abgaben zur Steuer- und Sozialversicherung getrennt voneinander überprüft wird.

Anspruchspartner der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind in diesem Fall die Finanzverwaltung, dh das sachlich zuständige Finanzamt sowie die Sozialversicherungsträger, dh die Krankenkasse des Arbeitnehmers/in für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, der Rentenversicherungsträger für den Rentenversicherungsbeitrag sowie die Arbeitsagentur für Arbeit für den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.

Wichtig: die Finanzverwaltung als auch die Sozialversicherungsträger erwarten unmissverständlich von Ihnen,  dass Sie als Vereinsvorstand über die dazu notwendigen rechtlichen Grundlagen verfügen, um eine rechtssichere Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellen zu können.

Wenn Sie nicht über diese Fähigkeiten verfügen, dann setzen beide voraus, dass Sie sich entweder die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen oder dass Sie jemanden beauftragen, dies für den Verein zu erledigen.

Ich erledige seit 2005 eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Lohn-und Gehaltsabrechnung für Vereine. Aufgrund dieser langen Erfahrung sowie durch ständige Weiterbildung im Bereich Löhne und Gehälter kann ich Ihnen eine rechtssichere Lohn- und Gehaltsabrechnung anbieten.

Kommen Sie auf mich zu. Ich informiere Sie gerne.