Zwei fundamentale Definitionen:
1. Die Vereinssatzung ist die Verfassung eines Vereins!
und:
2. Es gibt nicht DIE Satzung schlechthin!
Ihre Vereinssatzung hat eine enorme Bedeutung für Ihren Verein – hierin befinden sich der rechtliche Rahmen und die rechtlichen Bestimmungen, an die sich alle Vereinsmitglieder im Vereinsleben und Vereinsalltag richten müssen.
Selbst dann, wenn die Mitglieder die Satzung beim Eintritt in den Verein nicht ausgehändigt bekamen oder die ausgehändigte Satzung nicht gelesen haben.
Die gesetzliche Grundlage befindet sich in § 25 BGB: Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.
Der Gesetzgeber überlässt Ihnen und Ihrem Verein viele Freiheiten, wie die Satzung Ihres Vereins aussehen kann; es gibt nur einige wenige Punkte, die tatsächlich rechtlich vorgeschrieben sind.
§ 40 BGB besagt, dass etliche Bestimmungen des BGB nachgiebig sind, dh, sie finden keine Anwendung, sofern die Satzung etwas anderes bestimmt (=Satzungsautonomie!).
Somit haben Sie und Ihr Verein weitestgehend Gestaltungsfreiheit, wie Ihre Vereinssatzung aufgebaut wird, welche Regelungen Sie in die Satzung aufnehmen möchten.
Das ist eine große Chance, genau den Bedürfnissen Ihres Vereins seine Verfassung zu errichten.
Das ist allerdings auch eine große Herausforderung und verpflichtende Aufgabe.
Noch dazu kommt, dass Ihre Satzung nicht in Stein gemeißelt ist, dh, die Satzung muss regelmäßig überprüft werden, inwieweit sie noch dem tatsächlichen Vereinsleben gerecht wird. Satzungsänderungen gehören somit zu Ihrem ständigen Begleiter.
Ich kann Ihnen dabei helfen, Ihre Vereinssatzung zu finden und zu verändern. Bitte melden Sie sich bei mir.