Der Vorstand ist das Vertretungsorgan des Vereins.
Diese Vertretungsbefugnis erlischt grundsätzlich, wenn das Vorstandsmitglied von seiner Abwahl erfahren hat und ein neues Vorstandsmitglied gewählt wurde.
Wird ein Vorstandsmitglied neu gewählt, ist er im Amt, sobald er die Wahl angenommen hat. Das bisherige Vorstandsmitglied ist ab diesem Zeitpunkt abberufen und verliert seine Vertretungsbefugnis.
Tatsächlicher Vorstand ist nicht, wer eingetragen ist, sondern wer wirksam gewählt ist. Der Registereintrag hat bezüglich des Vorstands und seiner Vertretungsmacht daher nur deklaratorische Wirkung.
(BGH vom 11.05.2021, AZ II ZB 32/20)