Erneute Änderung des AEAO

Erneut hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zahlreiche Änderungen im Abschnitt
„Steuerbegünstigte Zwecke“ des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
vorgenommen.
Die letzte Aktualisierung vom 6.08.2021 betraf die Gesetzesänderungen durch das Jahres-
steuergesetz 2020. Jetzt hat die Finanzverwaltung insbesondere die neuere Rechtsprechung
eingearbeitet.
BMF, Schreiben vom 12.01.2022, IV A 3-S 0062/21/10007:001, FMNR202200025
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2022-01-12-aenderung-des-
anwendungserlasses-zur-abgabenordnung-AEAO.html