Erneut hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zahlreiche Änderungen im Abschnitt
„Steuerbegünstigte Zwecke“ des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
vorgenommen.
Die letzte Aktualisierung vom 6.08.2021 betraf die Gesetzesänderungen durch das Jahres-
steuergesetz 2020. Jetzt hat die Finanzverwaltung insbesondere die neuere Rechtsprechung
eingearbeitet.
BMF, Schreiben vom 12.01.2022, IV A 3-S 0062/21/10007:001, FMNR202200025
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2022-01-12-aenderung-des-
anwendungserlasses-zur-abgabenordnung-AEAO.html