Arbeitnehmer des Vereins als Vorstand?

Immer wieder stehen Vereine vor der Frage, ob ein Vorstandsmitglied gleichzeitig auch ein Anstellungsverhältnis mit dem Verein haben kann.
Das beginnt mit der Frage, ob ein gewähltes Vorstandsmitglied gleichzeitig als Übungsleiter arbeiten kann und geht soweit, ob sogar ein klassischer Arbeitsvertrag evtl. als Erzieher/in  abgeschlossen werden darf.
Weder im Vereins- noch im Arbeitsrecht findet man etwas zu diesem Sachverhalt, sodass man davon ausgehen kann, dass es nicht verboten ist. 
In vielen Vereinen  ist eine solche Konstellation allerdings durch eine Satzungsregung ausgeschlossen.

„Personen, die zu dem Verein in einem Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis stehen, können nicht in den Vorstand gewählt werden.“

Danach dürfen Vorstandsmitglieder nicht gleichzeitig Angestellte sein oder anders herum betrachtet, Angestellte dürfen sich nicht um ein Vorstandsamt bewerben.
Wenn die Satzung solch eine Konstellation aber nicht ausdrücklich ausschließt, ist es machbar, führt aber in der Praxis zu Problemen, da gleichzeitig einen Arbeitgeber- und eine Arbeitnehmerstellung eingenommen wird. Das heißt, dass der/die Mitarbeiter/in als Vorstandsmitglied quasi gleichzeitig sein/ihr eigener Arbeitgeber ist und im ungünstigsten Fall Einfluss auf seinen/ihren Arbeitsvertrag oder die Gehaltsregelung nehmen kann.