Änderungen zum Erwerb der Mitgliedschaft

Beschließt die Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung zu den Voraussetzungen zum Erwerb der Mitgliedschaft im Verein, so endet die Mitgliedschaft der bisherigen Vereinsmitglieder, die diese Voraussetzungen nicht mitbringen, automatisch.

Eine Kündigung oder das Einhalten einer bestimmten Kündigungsfrist für den           Austritt aus dem Verein ist nicht notwendig.

Ausgenommen sind davon Mitglieder, deren Mitgliedschaft auf einem Sonderrecht beruht.

Und es dürfen durch diese Satzungsänderung nicht alle Mitglieder aus dem Verein von dieser Neuregelung zum Erwerb der Mitgliedschaft betroffen sein, da ansonsten der Verein keine Mitglieder mehr hätte, selbst dann nicht, wenn er durch die Satzungsänderung anschließend wieder neue Mitglieder gewönne.

(aus VereinsBrief VB, Heft 08.2022, S. 20)