Beratung in Fragen der Gemeinnützigkeit

Ein Verein wird als „gemeinnützig“ eingestuft, wenn er nach seinem Satzungszweck gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt.

Die von der Finanzverwaltung als gemeinnützig eingestuften Zwecke sind im  §52 AO festgehalten.

Dabei steht im Mittelpunkt der Gedanke, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichen Gebiet selbstlos zu fördern. 

Eine Förderung oder Unterstützung der Allgemeinheit geschieht selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden. Selbstlosigkeit verbietet vor allem eine Begünstigung der Vereinsmitglieder. 

Die Verfolgung der Gemeinnützigkeit muss ausschließlich und unmittelbar erfolgen und in der Satzung des Vereins festgeschrieben sein. Auch die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins muss nachprüfbar dem Satzungszweck entsprechen. So müssen die erzielten Überschüsse des Vereins immer wieder für die festgeschriebenen gemeinnützigen Zwecke verwendet werden und die Mitglieder des Vereins dürfen keine Zuwendungen erhalten.

Der Verein darf nur diejenigen gemeinnützigen Zwecke verfolgen, die in seiner Satzung verankert sind. Verfolgt er andere, als die in seiner Satzung genannten Zwecke, so liegt eine Mittelfehlverwendung vor, welche u.U. den Entzug der Gemeinnützigkeit zur Folge hat.

Was sind die Vorteile der Gemeinnützigkeit?

Ein gemeinnütziger Verein genießt insbesondere steuerliche Begünstigungen.

So können einzelne Einnahmequellen von einer Besteuerung freigestellt werden oder es gelten verminderte Steuersätze.

Allerdings gilt auch, wenn durch steuerliche Prüfungen festgestellt wird, dass der Verein zwar gemeinnützige Zwecke in der Satzung verankert hat, aber die tatsächliche Geschäftsführung anderen Zwecken nachgeht, so wird die Gemeinnützigkeit entzogen, mit der Folge, dass – auch rückwirkende – Steuervorteile entzogen werden und nachträgliche Steuern zu entrichten sind.

Die steuerliche Begünstigung dauerhaft zu sichern, erfordert einen relativ hohen Aufwand. Manche Vereine scheuen aus diesem Grund von vorneherein die steuerliche Seite der Gemeinnützigkeit, insbesondere dann, wenn die Höhe ihrer Einnahmen sowieso unter den Besteuerungsgrenzen sind.

Nichtsdestotrotz hat es auch ideelle Vorteile, wenn Ihr Verein als gemeinnützig oder mildtätig eingestuft wird. Gemeinnützige Vereine genießen ein generell ein hohes Ansehen in der Bevölkerung, so dass es sich lohnen kann, als gemeinnützig eingestuft zu werden, auch wenn der Verwaltungsaufwand groß sein kann. Ich kann Ihnen in diesem Punkt Entlastung anbieten.

Fragen Sie mich, ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.