U1-Umlageversicherung bei Angestellten in Vereinen

Das Umlageverfahren U1 (Umlage U1) ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für Kleinbetriebe in Deutschland, um Kosten bei Krankheit von Mitarbeitern auszugleichen. Arbeitgeber, also auch Vereine mit max. 30 Mitarbeitern zahlen einen monatlichen Beitrag an die Krankenkasse und erhalten im Krankheitsfall einen Teil (oft 50 % bis 80 %) der Lohnfortzahlung erstattet.

Die Kosten trägt allein der Arbeitgeber über einen von der jeweiligen Krankenkasse festgesetzten Prozentsatz des Bruttolohns.

Die Umlagepflicht wird zu Beginn eines Kalenderjahres für dessen Dauer festgelegt. Jeder Arbeitgeber prüft selbst, ob die Voraussetzungen zur Teilnahme am U1-Verfahren vorliegen.

Teilzeitbeschäftigte werden anteilig berücksichtigt:

  • bis zu 10 Stunden: Faktor 0,25
  • bis zu 20 Stunden: Faktor 0,5
  • bis zu 30 Stunden: Faktor 0,75

Bei der Erstattung ist vom Bruttoarbeitsentgelt auszugehen. Erstattet wird auf Antrag des Vereins, sobald er Arbeitsentgelt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz gezahlt hat.

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sowie Überstundenvergütungen und -zuschläge sind nicht zu berücksichtigen. Die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen werden nicht erstattet. Ebenso können Aufwendungen eines Arbeitgebers für Zeiten, in denen ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin wegen Erkrankung eines Kindes keine Arbeitsleistung erbracht hat, nicht erstattet werden.

Der Erstattungsanspruch besteht nur für die ersten sechs Wochen, in denen das Entgelt weitergezahlt wird. 

Eine U1-Anrechnung erfolgt erst nach vier Wochen der Betriebszugehörigkeit einer/s Mitarbeiters/in. In den ersten vier Wochen besteht grds keine gesetzliche Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung. Dies bedeutet, dass bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit während der ersten vier Wochen die jeweiligen Krankenkasse einspringt und Krankengeld bezahlt. Zahlt der Verein, obwohl er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz dazu nicht verpflichtet ist, trotzdem während einer Krankheit innerhalb der ersten vier Wochen das Entgelt fort, so erhält er keine U1-Erstattung zurück.