Durchführung von Satzungsänderungen

Satzungsänderungen sind regelmäßig Aufgabe der Mitgliederversammlung,

außer die Satzung hat diese Aufgabe einem anderen Organ explizit zugewiesen, was grds. möglich ist.

In der Einladung zur Mitgliederversammlung, in der über die Satzungsänderung abgestimmt werden soll, muss als Tagesordnungspunkt klar ersichtlich sein, was geändert werden soll.

Nur die Formulierung als Tagesordnungspunkt „Satzungsänderungen“ genügt nicht.

Vielmehr muss angekündigt werden, welche Punkte der Satzung betroffen sind.

Dabei genügt es vollkommen mit der Einladung anzugeben, über welche einzelnen Satzungsbestimmungen abgestimmt werden soll.

Nicht notwendig ist es dagegen, den genauen Wortlaut in der Einladung abzudrucken.

An der Mitgliederversammlung muss es natürlich möglich sein, dass

  • Eine Aussprache zu einer Satzungsänderung stattfinden kann
  • Eine Aufnahme einer Änderung der geplanten Version der Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung stattfinden kann

Bei der Beschlussfassung über mehrere Satzungsänderungen ist es möglich, dass

  • über jeden einzelnen Punkt einzeln abgestimmt wird
  • über alle Satzungsänderungen zusammen abgestimmt wird

(LG Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2014, Az 1 O 307/13)

Protokollierung der Beschlussfassung

Satzungsänderungen sind dem Vereinsregistergericht zur Eintragung ins Vereinsregister beglaubigt vorzulegen. Neben der Einladung zur MV ist auch das Protokoll der Versammlung einzureichen.

Bei Satzungsänderungen ist stets der genaue Wortlaut der beschlossenen Satzungsänderung sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten.

  • Anzahl der abgegebenen Stimmen
  • Anzahl der JA-Stimmen
  • Anzahl der NEIN-Stimmen
  • Anzahl der ungültigen Stimmen

Stehen mehrere Formulierungen zu einer Satzungsänderung zur Abstimmung, so muss über jede einzelne Formulierung abgestimmt werden. Im Protokoll muss dann explizit festgehalten werden, welche konkrete Formulierung zu einer Satzungsänderung als angenommen gilt.